Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zinsen auf Rentennachzahlung
Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.
Die Zinsen, die die Rentenversicherung bei einer Rentennachzahlung zahlt, sind keine Kapitaleinkünfte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Sachsen sind die Zinsen stattdessen wie die Rentennachzahlung selbst zu behandeln und damit als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
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