Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten

Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Ist eine Nutzung des Dienstwagens zwar arbeitsvertraglich untersagt, ist jedoch die Mitbenutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten des Arbeitnehmers gestattet, darf das Finanzamt auch von einer privaten Nutzung des Dienstwagens ausgehen. Das gilt erst recht, wenn das arbeitsvertragliche Verbot von niemand überwacht worden ist. Mangels eines Fahrtenbuchs ist dann die 1%-Regelung anzuwenden. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil ganz klar der Auffassung des Finanzamts zugestimmt.


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