Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Doppelte Haushaltsführung von erwachsenen Kindern
Der Bundesfinanzhof hat den gemeinsamen Haushalt eines erwachsenen Kindes mit seinen Eltern als doppelte Haushaltsführung anerkannt.
Wieder einmal schlägt sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Steuerzahler. Diesmal geht es um die doppelte Haushaltsführung von erwachsenen, berufstätigen Kindern, die einen gemeinsamen Haushalt mit den Eltern führen. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass sie auch die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, unabhängig davon, ob sie sich an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten beteiligen oder nicht. Dient die Wohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte, ist daher nach Meinung der Richter davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensführung noch am Heimatort liegt und somit dort der Haupthausstand geführt wird. Damit sind die Kosten für die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung abziehbar.
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