Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vergnügungssteuer trotz Umsatzsteuer zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, warum eine Vergnügungssteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer gegen europäisches Recht verstoßen sollte.
Auch wenn eine Leistung bereits der Umsatzsteuer unterliegt, dürfen die Kommunen darauf zusätzlich eine Vergnügungssteuer erheben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Glücksspielanbieters zurückgewiesen, der wissen wollte, ob die Erhebung einer Vergnügungssteuer mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU vereinbar ist. Die Vergnügungssteuer habe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer und verstoße damit auch nicht gegen ein in der Richtlinie verankertes Kumulierungsverbot, meint das Gericht.
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