Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Unimog ist keine steuerfreie Zugmaschine
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.
Beim Finanzgericht Köln wollte eine Landwirtin für ihren Unimog die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen einklagen und legte sogar ein Herstellergutachten vor, wonach der Unimog alle technischen Voraussetzungen einer Zugmaschine erfülle. Doch das Gericht war anderer Meinung, denn ein Unimog sei ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen mit Sitzplätzen und Ladefläche und damit steuerpflichtig.
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