Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers

Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.

Wer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss bei der Ausstellung von Rechnungen vorsichtig sein. Enthält eine Kleinbetragsrechnung nämlich alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Rechnungsaussteller, Ausstellungsdatum und Leistungsbeschreibung), genügt schon der Hinweis auf einen bestimmten Umsatzsteuersatz dafür, dass der Unternehmer die Steuer auch dem Finanzamt schuldet. Das bescheinigte der Bundesfinanzhof dem Inhaber einer Reparaturwerkstatt, der in seinem Quittungsblock zwar immer nur einen Bruttobetrag angab, aber in der Vordruckzeile "+ __ % MwSt." auch einen Steuersatz eingetragen hatte.


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