Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zinssatz für Steuernachzahlungen ist bis 2011 verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlich festgeschriebenen Zinssatz von 6,0 % für Steuernachzahlungen zumindest bis 2011 für akzeptabel.
Nach der Abgabenordnung sind für Steuernachzahlungen und Stundungen jeden Monat 0,5 % Zinsen zu zahlen, insgesamt also 6,0 % pro Jahr. Zumindest für den Zeitraum bis März 2011 hält der Bundesfinanzhof diesen Zinssatz für angemessen und will daher nicht die Frage nach einer möglicherweise verfassungswidrigen Höhe dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Die Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass sich die Zinsen mittlerweile dauerhaft auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert haben, was den Gesetzgeber zu einer Änderung veranlassen könnte. Aber im Streitfall ging es nur um eine Verzinsung bis März 2011, und da sei der Zinssatz auch im Hinblick auf den marktüblichen Darlehenszinssatz vertretbar.
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