Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Zurechnung eines geleasten Pkw beim Arbeitnehmer

In bestimmten Fällen ist ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, womit keine 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Anwendung kommt.

Wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder Leasingnehmer über seinen Dienstwagen verfügen kann, liegt keine Dienstwagenüberlassung vor, für die die 1 %-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode anzuwenden wäre. Stattdessen ist der geldwerte Vorteil nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu bewerten wie sie auch für die Erfassung von Rabatten gelten. Einen solchen Fall sieht der Bundesfinanzhof beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Leasingnehmer ist und den Dienstwagen seinem Arbeitnehmer im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses überlässt.


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