Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Entschädigungszahlung der Feuerversicherung als Einnahme
Die Entschädigungszahlung der Feuerversicherung führt zu einer Einnahme, wenn für den entstandenen Schaden zuvor eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht wurde.
Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine außergewöhnliche AfA in Anspruch, dann führt die Entschädigungszahlung der Feuerversicherung bis zur Höhe dieser AfA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt.
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