Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Steuerfreie Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung

In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Die Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen an einen Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn für die Zahlungen keine überzeugenden betrieblichen Gründe vorliegen, die die Vermutung für eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis entkräften. Diesen Grundsatz, den der Bundesfinanzhof schon vor mehr als zehn Jahren aufgestellt hat, hat das Finanzgericht Münster jetzt auf einen Importbetrieb angewandt. Nach Überzeugung des Gerichts rechtfertigen besondere Arbeitszeiten für den Einkauf der Waren in Asien die Zuschläge allein nicht, denn ein ordentlicher Kaufmann hätte dies bereits bei der Bemessung des Geschäftsführergehalts berücksichtigt.


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