Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Minijobzentrale erhöht die Umlagesätze U1 und U2 im September
Nachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.
Recht kurzfristig hat die Minijobzentrale eine Erhöhung der Umlagesätze U1 und U2 zum 1. September 2015 bekannt gegeben. Die neuen Sätze betragen für die Umlage U1 1,00 % (bisher 0,70 %) und für die Umlage U2 0,30 % (bisher 0,24 %). An den Erstattungssätzen von 80 % (U1) und 100 % (U2) ändert sich dagegen nichts. Während die Umlage U1 nur von kleineren Betrieben zu zahlen ist, müssen alle Arbeitgeber am Umlageverfahren U2 teilnehmen. Jeder Betrieb, der Minijobber beschäftigt, muss daher im September seine Lohnabrechnung und den Beitragsnachweis für die Minijobzentrale anpassen.
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