Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Frist für Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer

Auch wenn das Gesetz keine Zeitbegrenzung für den Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer vorsieht, muss der Antrag spätestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.

Auf Antrag des Kapitalanlegers unterwirft das Finanzamt die Kapitalerträge eines Jahres nicht der Abgeltungsteuer, sondern zusammen mit den übrigen Einkünften der tariflichen Einkommensteuer, wenn die Steuerbelastung dadurch niedriger ausfällt. Auch wenn das Gesetz keine Frist für einen solchen Antrag auf Günstigerprüfung vorsieht, sind dem Antrag trotzdem zeitliche Grenzen gesetzt, meint der Bundesfinanzhof. Wenn der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar geworden ist, sei eine Günstigerprüfung allenfalls dann noch möglich, wenn die Voraussetzungen einer der Änderungsvorschriften für bestandskräftige Steuerbescheide erfüllt sind.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.