Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Auszahlung einer Abfindung in Raten kostet Steuervorteil
Wird eine Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, besteht kein Anspruch auf die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte.
Wenn in einem Jahr eine Zusammenballung von Einkünften eintritt, sieht das Steuerrecht eine Steuerermäßigung vor, um den Progressionsnachteil auszugleichen. Abfindungen werden in der Regel von dieser Vorschrift erfasst. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn die Abfindung in Raten über zwei oder mehr Jahre verteilt ausgezahlt wird. Schon die verteilte Auszahlung führt dann zu einer Abmilderung der Progressionsbelastung. Im Streitfall war die Abfindung wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht auf einmal ausgezahlt worden.
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