Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Geschäftsführer-Gehalt kann nicht pauschal versteuert werden

Auch wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich liegt, kann es nicht mit 20 % pauschal versteuert werden.

Wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro liegt, wird daraus noch keine geringfügige Beschäftigung, für die eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % in Frage kommt. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinn der Lohnsteuerpauschalierung setzt nämlich voraus, dass die Merkmale einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllt sind. Zwar kann auch ein GmbH-Geschäftsführer diese Voraussetzung erfüllen. Das gilt aber nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der GmbH hat.


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