Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Realisierung eines formunwirksamen Schenkungsversprechens
Ein formunwirksames Schenkungsversprechen des Erblassers kann auch vom Erben noch wirksam umgesetzt werden, wodurch die Schenkung dann nicht doppelt mit Erbschaftsteuer belastet wird.
Ein Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Allerdings wird laut Gesetz dieser Formmangel durch die tatsächliche Umsetzung der Schenkung geheilt. Steuerlich gilt das auch dann, wenn die Schenkung erst vom Erben aus dem Nachlass vollzogen wird. Auch in diesem Fall gilt der Erblasser dann als Schenker und nicht etwa der Erbe, hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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