Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fahrschulunterricht ist vorerst umsatzsteuerfrei
Nach EU-Recht ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei, weshalb ein Fahrlehrer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht hat.
Ein Fahrschullehrer hat beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht. Er berief sich in seinem Antrag erfolgreich auf die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU, nach der der von Privatlehrern erteilte Unterricht steuerfrei ist. Wie es weitergeht, liegt nun in der Hand des Finanzamts.
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