Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige
Ein zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige kann in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich sein.
Im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes ist eine Wohnungsüberlassung nur dann unentgeltlich, wenn für sie keinerlei Entgelt gezahlt wird. Ein zinsverbilligtes Darlehen durch einen Angehörigen, dem Sie die Wohnung überlassen haben, stellt aber ein Entgelt dar.
Hat der Wohnungsnutzer Ihnen als Wohnungseigentümer ein zinsverbilligtes Darlehen (als zinsverbilligt gelten Darlehen aus steuerlicher Sicht, wenn der Zinssatz unter 5,5 % p.a. liegt) gewährt und steht dieses Darlehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung, so liegt eine förderungsschädliche Gegenleistung vor. Gegenleistungen gleich welcher Art sind in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich.
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