Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung können zumindest in Altfällen auch als Werbungskosten abziehbar sein.

Seit 2015 sind Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich als Sonderausgaben abzugsfähig. In einem Altfall hat das Finanzgericht Münster jetzt aber entschieden, dass zumindest vor der Neuregelung geleistete Ausgleichszahlungen für eine betriebliche Altersvorsorge auch als Werbungskosten abziehbar sein können. Wenn dem Inhaber des Anspruchs ohne die Ausgleichszahlung bei Rentenbeginn geringere Versorgungsbezüge zufließen würden, dient die Ausgleichszahlung der Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche.


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