Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Altverluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren, da für Gewinne aus dem Verkauf solcher Wertpapiere Gleiches gilt. Der Bundesfinanzhof hält daher die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, für verfassungsgemäß.
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