Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Unmöglichkeit der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Psychische Gründe rechtfertigen nicht die Unmöglichkeit der Selbstnutzung eines Familienheims, wenn weiterhin die selbstständige Führung eines Haushalts möglich ist.
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim setzt eine Selbstnutzung über zehn Jahre voraus. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert ist. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen liegen zwingende gesundheitliche Gründe aber nur dann vor, wenn dem Erben prinzipiell die selbstständige Führung eines Haushalts unmöglich ist. Daher scheiterte eine Erbin mit ihrer Klage, in der sie geltend machte, das Familienheim aus psychischen Gründen nicht mehr bewohnen zu können.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

