Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Abgetrennter Arbeitsbereich ist kein häusliches Arbeitszimmer

Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.

Ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der lediglich durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist, ist kein häusliches Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof verweigerte daher einem Selbstständigen den Steuerabzug und bestätigt seine Auffassung, dass für Arbeitsecken und anderweitig gemischt genutzte Räume keine steuerliche Berücksichtigung möglich ist. Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum könne ein zum Steuerabzug berechtigendes Arbeitszimmer sein, denn so ein Raum sei die kleinste Einheit, über die sich eine nachprüfbare Aussage über die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung treffen lässt.


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