Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
Beim Handel mit Gebrauchtwaren ist eine Differenzbesteuerung möglich, bei der nur die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Nach Meinung des Finanzgerichts Köln kann ein Gebrauchtwarenhändler daher die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (kein Vorsteuerabzug und kein Ausweis von Umsatzsteuer) auch dann in Anspruch nehmen, wenn sein Gesamtumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro pro Jahr liegt. Voraussetzung sei lediglich, dass die Summe der steuerpflichtigen Differenzbeträge unterhalb der Umsatzgrenze liegt. Die gegenteilige Regelung im deutschen Recht stehe im Widerspruch zu den Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
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