Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.

Wer bei der privaten Krankenversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt wählt, kann die deswegen selbst getragenen Krankheitskosten nicht bei den Sonderausgaben steuerlich abziehen, meint der Bundesfinanzhof. Die Selbstbeteiligung ist keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes und daher allenfalls als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.


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