Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kindergeldanspruch für arbeitsuchendes Kind
Auch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.
Damit ein volljähriges, arbeitsloses Kind beim Kindergeld berücksichtigt wird, muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit tatsächlich arbeitssuchend gemeldet und die künftige oder gegenwärtige Arbeitslosigkeit angezeigt haben. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn das Kind durch die Erkrankung nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.
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