Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung

Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.

Zu Sale-and-lease-back-Geschäften hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung vorliegt, wenn die Anschaffung beim Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Leasingnehmers finanziert wird. Diese Konstellation ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers, deren Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Urteil nun in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.


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