Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Abschreibung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Auch bei der mittelbaren Schenkung einer vermieteten Immobilie kann der Beschenkte die normale Abschreibung auf das Gebäude als Werbungskosten geltend machen.

Wer eine vermietete Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, kann die Abschreibung des vorherigen Eigentümers fortführen. Der Bundesfinanzhof hat nun bestätigt, dass das auch für eine mittelbare Schenkung gilt, bei der statt der Immobilie ein Geldbetrag mit der Auflage verschenkt wird, davon den Immobilienkauf zu finanzieren. Der Beschenkte kann dann auf die vom Schenker getragenen Anschaffungskosten trotzdem eine Abschreibung vornehmen. Zwar stellt der Kaufpreis für den Beschenkten keinen echten Aufwand dar, weil das Geld dafür nicht von ihm stammt. Es ist dann aber ohne Zweifel dem Schenker Aufwand entstanden, was die Abschreibung ermöglicht.


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