Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Sterbegeld ist steuerpflichtig
Das von einem Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist Teil der steuerpflichtigen Rente.
Ein einmaliges Sterbegeld, das ein berufsständisches Versorgungswerk neben der laufenden Hinterbliebenenrente an den überlebenden Ehegatten zahlt, unterliegt wie die anderen Rentenzahlungen mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. Dass das Sterbegeld zweckgebunden für die Bestattung verwendet wurde, spielt für den Bundesfinanzhof dabei keine Rolle. Diesem Umstand würde dadurch Rechnung getragen, dass Beerdigungskosten, die den Wert des erhaltenen Nachlasses übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Auch die Anwendung des reduzierten Steuersatzes, der für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gilt, hat der Bundesfinanzhof ausgeschlossen.
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