Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vorauszahlungen nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten
Nach dem Tod des Erblassers fällige Einkommensteuervorauszahlungen sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Die Vorauszahlung zur Einkommensteuer für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, kann der Erbe als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht nur die bereits entstandenen Steuerschulden des Erblassers, sondern auch diejenigen, die dieser durch Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat. Weil die Einkommensteuer des Erblassers erst mit Ablauf des Todesjahres entsteht und unzweifelhaft abzugsfähig ist, könne für Vorauszahlungen nichts anderes gelten als für Abschlusszahlungen.
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