Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verlust aus dem Verkauf wertloser Aktien
Auch die Übertragung wertloser Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten gilt als verlustrealisierende entgeltliche Anteilsübertragung.
Nur weil ein Aktienpaket wertlos geworden ist, führt das noch nicht zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust. Erst die entgeltliche Veräußerung der Aktien oder die Auflösung der Aktiengesellschaft löst einen solchen Verlust aus. Das Finanzgericht München hat nun entschieden, dass eine entgeltliche Anteilsübertragung auch dann vorliegt, wenn die Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Das gilt selbst dann, wenn der Verkäufer im Gegenzug wertlos gewordene Aktien des Käufers erwirbt.
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