Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vermietung an pauschal besteuernden Landwirt

Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.

Die Vermietung von Immobilien ist von der Umsatzsteuer befreit, allerdings kann der Vermieter auf die Steuerfreiheit verzichten und Vorsteuerabzug geltend machen, wenn er an einen anderen Unternehmer vermietet. Bei der Vermietung eines Grundstücks an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist die Option zur Steuerpflicht allerdings ausgeschlossen. Gegen dieses Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen hat der Kläger Revision eingelegt.


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