Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht korrekt
Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.
Der Europäische Gerichtshof hat der EU-Kommission Recht gegeben, dass Deutschland die Sonderregelung für Reisebüros aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht korrekt anwendet. Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland seine Verpflichtungen verletzt, indem es Reiseleistungen für Kunden, die diese für ihr Unternehmen nutzen, von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt. Mit diesem Ausschluss verhindert Deutschland, dass Unternehmen, die Reiseleistungen an andere Unternehmen verkaufen, in den Genuss der Sonderregelung kommen können.
Daneben hat die Kommission kritisiert, dass Deutschland den Reisebüros gestattet, die Steuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für jeden Besteuerungszeitraum zu ermitteln. Das nationale Recht in Deutschland muss nun entsprechend geändert werden.
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