Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht

Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.

Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerbefreiung kommt nach Meinung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg auch für den von einer ausgebildeten Tänzerin erteilten Tanzunterricht in Frage. Das Finanzamt hat wegen des strengeren deutschen Rechts Revision eingelegt.


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