Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Verlängerte Abgabefrist für elektronische Steuererklärung

Mehrere Bundesländer gewähren schon dieses Jahr zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn diese digital signiert beim Finanzamt abgegeben wird.

Ab 2019 haben Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst beim Finanzamt einreichen, generell zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese verlängerte Abgabefrist ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Einige Bundesländer gewähren aber - wie schon im Vorjahr - auch dieses Jahr eine längere Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2017. Nur Rheinland-Pfalz macht die Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Juli von keinen Bedingungen abhängig. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gilt die spätere Abgabefrist dagegen nur für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung authentifiziert per ELSTER abgeben.


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