Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Anzahlungen für Bauleistungen
Die Finanzverwaltung hat die Vorgaben zur Handhabung von Anzahlungen bei einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ergänzt.
Das Bundesfinanzministerium hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen geändert. Die Änderung betrifft Anzahlungen auf Bauleistungen, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmungen der Anzahlungen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Erfüllt der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlungen beim leistenden Unternehmer bestehen. Diese Änderung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Allerdings akzeptiert es das Finanzamt, wenn für bis Ende 2018 geleistete Anzahlungen die bisherige Verfahrensweise angewendet wird.
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