Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Sportvereins

Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen und hat deshalb ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Im Streitfall erbrachte ein Golfverein verschiedene Leistungen gegen Entgelt, darunter der Verleih von Golfbällen, die Greenfee und die Veranstaltung von Turnieren. In der ersten Instanz hatte der Verein Erfolg, denn das Finanzgericht ging von einer Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen aus, die sich zwar nicht aus nationalem Recht, aber aus dem Unionsrecht ergebe. Daran zweifelt der Bundesfinanzhof. Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung des EU-Rechts verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen.


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