Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Anschluss an Abwasserentsorgung ist keine Handwerkerleistung

Maßnahmen zum Anschluss an die Abwasserentsorgung auf öffentlichem Grund sind nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Anders als der Haus- oder Grundstücksanschluss zählt das öffentliche Wassernetz nicht mehr zum Haushalt des Steuerzahlers. Daher fehlt der räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt, wenn der Abwasserzweckverband für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes einen Baukostenzuschuss erhebt. Im Gegensatz zum Finanzgericht Sachsen ließ der Bundesfinanzhof daher keine anteilige steuerliche Berücksichtigung des Zuschusses als Handwerkerleistung zu. Begünstigt wäre nur der Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz, nicht aber eine Maßnahme am öffentlichen Sammelnetz außerhalb des Grundstücks.


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