Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung ist steuerfrei
Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.
Die Kosten für einen vom Arbeitgeber organisierten Shuttletransfer zu einer Betriebsveranstaltung zählen nicht als geldwerter Vorteil. Bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro bleiben die Kosten daher unberücksichtigt. Das Finanzgericht Düsseldorf sieht die Transferkosten als Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert. Anders wäre die Lage bei einer Fahrt mit eigenem Erlebniswert. Die Transferkosten sind daher wie steuerfreier Ersatz von Reisekosten zu behandeln.
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