Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Entschädigung für Stromleitung über Grundstück steuerfrei
Eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch die Überspannung mit einer Stromleitung ist nicht steuerpflichtig.
Zahlt der Netzbetreiber einem Hausbesitzer eine einmalige Entschädigung für die Überspannung seines Grundstücks mit einer neuen Stromleitung, ist diese Entschädigung steuerfrei. Im Gegensatz zum Finanzgericht Düsseldorf, das von steuerpflichtigen Mieteinnahmen ausging, sieht der Bundesfinanzhof in der Zahlung eine nicht steuerbare Entschädigung. Es werde nämlich nicht die zeitlich befristete Nutzung des Grundstücks vergütet, sondern die unbefristete Belastung mit einer Dienstbarkeit und damit die daraus folgende Minderung des Verkehrswerts. Die Transaktion ist damit quasi der Verkauf eines Eigentumsbestandteils.
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