Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien

Der Verlust aus einer Aktienanlage ist auch dann steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn die Bank die wertlos gewordenen Aktien ersatzlos ausbucht.

Die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien durch die depotführende Bank führt zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust aus Kapitalvermögen. Zwar stellt der Untergang einer Kapitalanlage keine verlustrealisierende Veräußerung dar. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht aber keine Gründe, die es rechtfertigen könnten, den Untergang einer Aktie anders zu behandeln als den einer sonstigen Kapitalforderung, z.B. den Ausfall einer Darlehensforderung.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.