Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Margenbesteuerung bei der Vermietung von Ferienwohnungen
Bei der Margenbesteuerung kommt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen und andere Beherbergungsleistungen nicht in Frage.
Die Vermietung von Ferienwohnungen, die ein Reisebüro oder Touristikunternehmen von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt wie andere Reiseleistungen der Margenbesteuerung. Unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dabei immer der volle Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen und Beherbergung kommt bei der Margenbesteuerung nicht in Frage.
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