Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Wegfall der Erinnerung an Steuervorauszahlungen ab Juni 2020

Ab dem 2. Quartal 2020 verzichtet die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz darauf, Steuerzahler an die anstehende Vorauszahlung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erinnern.

Bürger und Unternehmen, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen leisten müssen, wurden in Rheinland-Pfalz bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Ab Juni 2020 verschicken die Finanzämter aber keine solchen Erinnerungen mehr, sodass die Steuerzahler künftig allein an die rechtzeitige Zahlung denken müssen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Finanzverwaltung empfiehlt daher die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren.


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