Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Bundesfinanzhof bestätig Unpfändbarkeit der Soforthilfe

Der Bundesfinanzhof teilt die Ansicht bestimmter Finanzgerichte, dass die Soforthilfe - und damit auch die anschließende Überbrückungshilfe - unpfändbar ist.

Bisher haben die Finanzgerichte etwas uneinheitlich über eine Pfändung der Corona-Soforthilfe durch das Finanzamt entschieden. Der Bundesfinanzhof hat nun klar entschieden, dass die Soforthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung regelmäßig eine nicht pfändbare Forderung ist. Damit können Unternehmen mit einem Liquiditätsengpass nun aufatmen, zumal die Begründung des Bundesfinanzhofs unverändert auf die jetzt laufende Überbrückungshilfe übertragbar ist.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.