Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Kleine Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine Schätzung

Geringfügige Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine umfangreiche Hinzuschätzung durch das Finanzamt, die über den konkreten Umfang der Mängel hinausgeht.

Geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs rechtfertigen keine über die Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung einen Betriebsprüfer gestoppt, der bei der Prüfung kleine Mängel entdeckt hat, deren Auswirkungen sich auf rund 100 Euro Differenz beim Betriebsergebnis summierten. Das nahm der Prüfer zum Anlass, um mit Schätzungen und statistischen Rechnungen den steuerpflichtigen Gewinn in etwa zu verdreifachen. Dem Gericht waren die Mängel aber zu geringfügig, um eine Schätzung zu rechtfertigen. Außerdem lagen die ermittelten Ergebnisse innerhalb der amtlichen Richtsätze und die durchgeführten Geldverkehrsrechnungen führten zu Ergebnissen im Rahmen üblicher Unschärfen.


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