Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Laufzeitbezogene Betrachtung einer Leasingsonderzahlung
In welcher Höhe eine Leasingsonderzahlung sofort in voller Höhe abziehbar ist, hängt vom betrieblichen Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags ab.
Die Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen können Einnahme-Überschuss-Rechner in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abziehen. Bei einer nur teilweisen betrieblichen Nutzung ist die Sonderzahlung entsprechend nur anteilig abziehbar. Dabei ist nach Überzeugung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein der Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags entscheidend und nicht der Nutzungsanteil im Jahr der Sonderzahlung. Geklagt hatte ein Unternehmer, der das Auto im ersten Jahr nur zu 16 % privat nutzte, über den gesamten Zeitraum hinweg jedoch zu 82 %. Gegen das Urteil, laut dem nur 18 % der Sonderzahlung steuerlich anerkannt werden, hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
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