Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition

Eine abweichende Gewinnverteilungsabrede für den Gewinn aus der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kann nicht nachträglich vereinbart werden.

Eine nachträgliche Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags trifft, ist steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen. Das gilt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn die abweichende Gewinnverteilungsabrede erst nach Ablauf des Abzugsjahres getroffen wurde, weil rückwirkende Änderungen von Gewinnverteilungsabreden bei der Besteuerung grundsätzlich nicht anerkannt werden.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.