Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
Auch wenn das Finanzamt bei der Anforderung von Unterlagen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beachten muss, steht diese regelmäßig nicht der Zulässigkeit einer solchen Anforderung entgegen.
Die Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Diesen Grundsatz hat der Bundesfinanzhof zwar bestätigt, aber auch klargestellt, dass die Übersendung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten an das Finanzamt regelmäßig als Zweckänderung im Sinne der DSGVO zulässig ist. Damit ist beispielsweise keine Einwilligung der Mieter für die Weitergabe des Mietvertrags an das Finanzamt erforderlich, wenn das Finanzamt diesen vom Vermieter anfordert. Die Klägerin, die dem Finanzamt die angeforderten Kopien der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen nicht vorlegen wollte, ist daher mit ihrer Klage beim Bundesfinanzhof gescheitert.
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