Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafterbeschluss fehlerhaft ist. Auch ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss wird für den Gesellschafter-Geschäftsführer verbindlich, wenn er ihn nicht umgehend anficht. Die Kündigung geht dem Gesellschafter-Geschäftsführer spätestens dann zu, wenn er das Protokoll der Gesellschafterversammlung unterschreibt, das den Kündigungsbeschluss dokumentiert. Der Beschluss ist sofort wirksam, er bedarf keiner Beurkundung.
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