Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Staffelmiete und Mietpreisbindung

Eine Staffelmiete kann bereits vor Auflauf einer Mietpreisbindung vereinbart werden.

Mieter und Vermieter können bereits vor Ende einer Mietpreisbindung eine Staffelmiete vereinbaren. Der Bundesgerichtshof sieht eine solche Vereinbarung als zulässig an, wenn die neuen Mietsätze erst nach Ablauf der Preisbindung gelten. Die Richter sahen in der bereits vorab zulässigen Verhandlung über "die Zeit danach" eine für beide Seiten vorteilhafte Vorgehensweise.

In diesem Fall profitieren nämlich beide von der vorzeitigen Klärung der weiteren Mietkonditionen: Der Vermieter erhält durch die frühzeitige Fixierung der Mietkonditionen eine höhere Kalkulationssicherheit und der Mieter profitiert bei steigenden Mieten von den günstigeren, vorher ausgehandelten Konditionen.


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