Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Verzicht auf den Pflichtteil ist endgültig

Mit der Auszahlung des beanspruchten Pflichtteils wird unwiderrufbar und unumkehrbar auf den gesetzlichen Erbteil verzichtet.

Machen Sie zu Lebzeiten Ihrer Eltern einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils geltend, verlieren Sie mit der Auszahlung unumkehrbar Ihr gesetzliches Erbrecht. Dies gilt auch dann, wenn Sie später den ausgezahlten Betrag zurückgeben und dies von Ihren Eltern entsprechend angenommen wird.

Das Bayerische Oberste Landesgericht widersprach in einer Entscheidung der vorangegangenen landesgerichtlichen Entscheidung, die eine Aufhebung der Pflichtteilsauszahlung angenommen hat. Die Richter begründeten dies damit, dass anderenfalls der Pflichtteilsberechtigte mit dem ausgezahlten Betrag spekulieren könnte. Selbst bei einer Erklärung des Erblassers, durch die Rückzahlung sei die Auszahlung als nicht geschehen anzusehen, ändert sich hieran nichts.


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