Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Schmerzensgeld für eine überflüssige Überkronung

Ein Patient hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der Zahnarzt eine unnötige Zahnüberkronung vornimmt.

Wenn der Zahnarzt einen Zahn überkront, obwohl die Krone darauf offensichtlich nicht dauerhaft verankert werden kann, kann der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Denn der Zahnarzt verletzt seine ärztliche Sorgfaltspflicht, wenn er eine absehbar unnötige Behandlung vornimmt, die zudem unangenehm und schmerzhaft sein kann.

Das Landgericht Coburg sprach daher einem Patienten einen Schadensersatz von 50 Euro und ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu. Ihm waren in mehreren Behandlungen zwei Kronen eingesetzt worden, obwohl die Zähne darunter bereits zu stark abgenutzt waren und die Kronen daher nicht ausreichend halten konnten.


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